Die Jobsuche erfordert nicht nur Arbeit und Zeit, sondern auch Geld. Gut zu wissen ist daher, dass Kosten, die in der Bewerbung anfallen, von der Steuer abgesetzt werden können – auch die Kosten für die Designvorlagen und den Ausfüllservice von Lebenslauf Designs.
Im Folgenden zeigen wir, wie das Absetzen der Bewerbungskosten genau funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Warum kann die Bewerbung von der Steuer abgesetzt werden?
Kosten, die bei der Bewerbung anfallen, gelten aus steuerrechtlicher Sicht als Werbungskosten. Werbungskosten sind all die Kosten, die entstehen, um Einkommen zu sichern oder zu erlangen, also zum Beispiel um einen Job zu finden. Hierzu gehören Ausgaben für Bewerbungsunterlagen wie Papier- und Druckkosten, kostenpflichtige Bewerbungsvorlagen aus dem Internet, Umschläge, Bewerbungsmappe und Porto, als auch Reisekosten.
Es ist dabei nicht von Bedeutung, ob du derzeit arbeitssuchend bist oder in einer Beschäftigung. Sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose können Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Auch ist es unerheblich, ob die Bewerbung erfolgreich ist, also ob du den Job bekommen hast, oder nicht.
Wichtig ist, im Hinterkopf zu haben, dass die Kosten für die Bewerbung in der Steuererklärung zwar absetzbar sind, aber nicht voll erstattet werden. Sie vermindern die Summe des zu versteuernden Einkommens für das entsprechende Jahr.
Tipp: Falls du keine Steuern zahlen musst, werden die abgesetzten Bewerbungskosten für die nächsten Jahre angerechnet. Die Steuererklärung lohnt sich also auch für alle!
Kosten beim Finanzamt absetzen
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kosten für die Bewerbung abzusetzen: Entweder können Belege für alle Ausgaben eingereicht werden, um die tatsächlichen Kosten abzusetzen, oder eine Pauschale beantragt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten von bis zu 1000 Euro wird in der Regel automatisch angerechnet.
Tatsächliche Kosten absetzen
Um die tatsächlichen Kosten abzusetzen, ist es wichtig, alle Belege über die entstandenen Kosten zu sammeln.
Die genauen Kosten werden in der jährlichen Steuererklärung angegeben. Die nachgewiesenen Werbungskosten werden auf Seite 2 und 3 der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Die Anlage N ist Teil der gängigen Steuersoftware wie zum Beispiel ELSTER, die im Internet kostenlos runtergeladen werden kann. Als Hilfestellung eigenen sich Anleitungen zum Ausfüllen der Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Rechnungen müssen für das Absetzen der tatsächlichen Kosten beigefügt werden, damit der Antrag auf Anrechnung der Werbungskosten glaubhaft ist.
Per Pauschale absetzen
Für die Absetzung mit Hilfe einer Pauschale müssen keine Belege eingesendet werden. Diese wird vom Finanzamt automatisch erstattet, sofern du die Anlage N ausfüllst.
Wie hoch ist die Erstattung?
Bei der Pauschale werden in der Regel 10-15 Euro pro Bewerbung in Papierform und 2,50 Euro pro E-Mail-Bewerbung genehmigt. Dies sind die Werte, die das Finanzamt pro Bewerbung vorsieht. Einige Finanzämter kalkulieren ihre Erstattung auch basierend auf einem Urteil des Finanzgerichts Köln, welches für eine schriftliche Bewerbung Kosten in Höhe von 8,50 Euro und für eine Bewerbung per E-Mail 2,50 Euro vorsieht (FG Köln vom 7.7.2004, Az. 7 K 932/03).
Wichtig zu wissen ist, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung einer Pauschale pro Bewerbung gibt, die pauschale Erstattung hängt vom zuständigen Sachbearbeiter beim entsprechenden Finanzamt ab. Auch ist die pauschale Erstattung für Werbungskosten nach oben hin gedeckelt, so sind auf diesem Wege maximal 1000 Euro absetzbar. Werden die tatsächlichen Kosten abgesetzt, können die 1000 Euro auch überschritten werden. In der Regel sind die Finanzämter bei der Erstattung aber recht unkompliziert und erkennen alle Kosten, die mit der Bewerbung in Verbindung stehen an.
Da bei den ersten Bewerbungen oft unklar ist, wie viele Bewerbungen insgesamt versendet werden und wie hoch die Ausgaben insgesamt sind, ist es sinnvoll, vorauszuplanen.
Tipp: Sammle alle Belege, um später beim Anfertigen der Steuererklärung zu entscheiden, ob du die Belege einreichst, sollten die Ausgaben 1000 Euro übersteigen.
Beispielrechnungen
Beim Erwerb eines Musters für 19,90 Euro, welches du mehrmals für E-Mail-Bewerbungen verwenden kannst, können die gesamten Kosten abgesetzt werden, sofern mindestens acht Bewerbungen versendet werden:
Kosten eines Bewerbungsmusters: 19,90 Euro
Maximal abzusetzende Kosten pro E-Mail-Bewerbung: 2,50 Euro
Mindestanzahl an Bewerbungen, um komplette Kosten abzusetzen:
8 (denn 8 * 2,50 Euro = 20 Euro)
Für das Absetzen eines Bewerbungsservice in Höhe von 80,00 Euro wird der Service ab 32 Bewerbungen per E-Mail voll abgesetzt:
Kosten der Bewerbungsservices: 80,00 Euro
Maximal abzusetzende Kosten pro E-Mail-Bewerbung: 2,50 Euro
Mindestanzahl an Bewerbungen, um komplette Kosten abzusetzen:
32 (denn 32 * 2,50 Euro = 80 Euro)
Tipp: Bei der Absetzung der Kosten für einen Bewerbungsservice über 80,00 Euro ist es empfehlenswert, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, wenn keine 32 Bewerbungen verschickt wurden.
So machst du die Kosten geltend
- Sammle alle Quittungen und Belege
- Fülle den Antrag N in der Steuererklärung aus und trage die Kosten auf Seite 2 und 3 ein
- Lege den Antrag der Steuererklärung bei
- Füge alle Belege hinzu, solltest du die Erstattung der tatsächlichen Kosten beantragen
Wenn du arbeitssuchend oder noch in der Ausbildung bist und daher keinen oder nur einen geringen Lohn erhältst, kannst du deine Bewerbungskosten trotzdem als Werbungskosten geltend machen. Denn wenn deine Werbungskosten höher sind als deine Einkünfte, wird die Differenz auf die anfallende Steuer der nächsten Jahre angerechnet. Das nennt man vorweggenommene Werbungskosten. Es lohnt sich daher in jedem Fall eine Steuererklärung abzugeben du die Werbungskosten anzurechnen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachte, dass die gemachten Angaben keine Rechtswirkung haben und wir keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen oder sich anderweitig beraten zu lassen.