Mit einer guten Bewerbung als Antwort auf eine Stellenanzeige hoffen Bewerber auf die Eintrittskarte zu einem Vorstellungsgespräch. Die Einladung ist der erste Schritt hin zu einer neuen Anstellung. Mit den Bewerbungsunterlagen geben potenzielle Kandidaten ihre erste Visitenkarte ab.
Viele Fettnäpfchen gilt es bei der Erstellung der Unterlagen zu vermeiden. Das Aussehen und der Umfang der Bewerbungsunterlagen haben sich in den letzten Jahren verändert. Opfer der Veränderungen sind Bewerbungsfotos geworden. Viele Bewerber verzichten darauf. In Ordnung oder ein Fettnäpfchen?
Keine Benachteiligung durch ein Foto
2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters oder einer sonstigen Eigenschaft zu verhindern. Das Gesetz zielt primär darauf hinaus, Benachteiligungen im Arbeitsalltag strafrechtlich verfolgen zu können.
Im Zusammenhang mit dem AGG wurde in den letzten Jahren wiederholt über ein Verbot von Bewerbungsfotos gesprochen. Viele Bewerber glauben, dass Arbeitgeber aufgrund des Aussehens bereits eine Vorauswahl treffen. Sie fühlen sich dadurch benachteiligt. Zu einem echten Verbot hat das AGG bisher nicht geführt. Auch lehnt kein Unternehmen eine Bewerbung mit Foto mit dem Verweis ab, nicht gegen das AGG verstoßen zu wollen
Wünsche des Arbeitgebers
Eine Pflicht zur Abgabe eines Bewerbungsfotos gibt nicht. Kein Bewerber muss sich verpflichtet fühlen, die aussagekräftige Bewerbung mit einem aktuellen Foto zu versehen. Ob ein Unternehmen ein Bewerbungsfoto wünscht, können Bewerber zwischen den Zeilen des Stellenangebotes lesen.
Das Schalten einer Stellenanzeige im Internet ist der übliche Weg, neue Kollegen für das Unternehmen zu gewinnen. Vorteile der digitalen Stellenanzeige sind eine hohe Reichweite und die Möglichkeit, die Anzeige individuell zu gestalten. Ausschreibungen im Corporate Design erhöhen die Chance, aussagekräftige Bewerbungen zu erhalten. Die meisten Anzeigen sind ähnliche aufgebaut und aus fertigen Bausteinen zusammengesetzt. Teil der Anzeige kann es sein, mehr oder weniger offen mit dem Wunsch nach einem Bewerbungsfoto umzugehen.
Nur wenige Unternehmen fragen offen nach einem guten Bewerbungsfoto, das die abgegebene Bewerbung mit dem Lebenslauf als Anlage unterstreicht. Oftmals wird zwischen den Zeilen um ein Foto geworben, etwa mit Aussagen wie „vollständige Bewerbungsunterlagen“ oder „aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“.
Bewerbungen Im Ausland
Mit Unsicherheit agieren deutsche Bewerber auf ein Jobangebot aus dem Ausland. Auf eine Stellenanzeige für die Region Karlsruhe müssen sie anders reagieren als etwa auf ein Angebot aus dem nur wenige Kilometer entfernten Straßburg auf französischer Seite.
In fast allen Nachbarländern Deutschlands ist ein Bewerbungsfoto üblich. Ohne ein aussagekräftiges Foto werden manche Bewerbungen gar ignoriert, auch in Frankreich ist das üblich. Lediglich in den britischen Staaten sowie in den Niederlanden ist ein Bewerbungsfoto nicht obligatorisch.
Anforderungen an das Bild
Wie ein gutes Bewerbungsfoto auszusehen hat, hängt maßgeblich von der Branche ab. Je nach Branche gelten andere Vorgaben für das Bild. In jungen Unternehmen gilt ein weniger strenger Dresscode als etwa bei Anwälten. Experten für Bewerbungsfotos unterstützen bei der Erstellung.
Für fotogen halten sich die wenigsten Bewerber, sie fürchten um Nachteile mit einem weniger schönen Foto. Diese Angst ist unbegründet. Kein Unternehmen sucht nach einem Fotomodell. Das Bewerbungsbild soll ihnen in erster Linie einen ersten Eindruck von dem Bewerber vermitteln.