Für Personalentscheider in den Unternehmen sind Arbeitszeugnisse von vorherigen Arbeitgebern ein wesentliches Kriterium bei der Beurteilung eines Bewerbers. Im Arbeitszeugnis sind die bisherigen Leistungen eines Arbeitnehmers bewertet, schwarz auf weiß mit Unterschrift. Es dokumentiert Art und Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses, die Qualifikationen und Leistungen eines Arbeitnehmers und gibt meist auch Auskunft über dessen Sozialverhalten.
Die Aussage wiegt schwer bei potenziellen Arbeitgebern, deshalb ist es sehr wichtig, ein gutes Arbeitszeugnis zu bekommen. Nur so haben Bewerber auch langfristig Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Sobald ein Beschäftigungsverhältnis freiwillig oder gezwungenermaßen endet, haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Erstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses, das ist in der Gewerbeordnung § 109 Absatz 2 so geregelt. Das bedeutet allerdings auch, dass ein Arbeitnehmer seine beruflichen Stationen lückenlos mit Arbeitszeugnissen belegen kann. Fehlt eines, könnten Zweifel an der Ehrlichkeit oder Eignung des Bewerbers aufkommen. Das Arbeitszeugnis hat bei einer Bewerbungsmappe eine ähnliche Bedeutung wie der Lebenslauf. Wer diesen Anspruch gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber durchsetzen will, darf dafür nicht allzu lange warten. Schon drei Jahre nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses verfällt dieser Anspruch. Manche Arbeitgeber tun sich schwer damit, ihren ehemaligen Mitarbeitern ein ordentliches Arbeitszeugnis auszustellen. Sie bitten stattdessen den Arbeitnehmer, selbst eines zu schreiben. Das ist nicht immer ganz einfach, deshalb gibt es hier passende Muster für ein Arbeitszeugnis zum Herunterladen.
Welche Arten von Arbeitszeugnis gibt es?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Dabei enthält das einfache Arbeitszeugnis objektiv nachprüfbare, sachliche Fakten zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und beantwortet dabei unter anderem diese Fragen:
- Hat er seine Aufgabe erfüllt?
- Hat er zusätzliche Aufgaben übernommen?
- Von wann bis wann war er im Unternehmen beschäftigt?
- Welche Aufgaben hat der Mitarbeiter wahrgenommen?
Weitere Angaben enthält das einfache Arbeitszeugnis nicht.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält über die reinen Fakten zu Position und Aufgaben noch weitere Informationen. Der Arbeitgeber bewertet und beurteilt die Leistungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers. Diese Form ist aussagekräftiger und wird häufiger verlangt.
Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis. Es wird, während die Beschäftigung noch andauert, ausgestellt. Das geschieht häufig, wenn beispielsweise der Vorgesetzte wechselt oder ein Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt wird. Es muss ein triftiger Grund vorliegen, damit Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis von ihrem Arbeitgeber verlangen können.
Mit einem guten Zwischenzeugnis ist ein gutes Abschlusszeugnis sichergestellt. Wenn ein Arbeitsverhältnis im Streit auseinandergeht, ist es dem Arbeitgeber nicht einfach so möglich, von seiner bisher guten Beurteilung abzuweichen. Allerdings sollten Arbeitnehmer bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis sehr vorsichtig sein. Der Arbeitgeber denkt dann nämlich auch, der Mitarbeiter möchte das Unternehmen verlassen.
Welche Bedingungen muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?
Es gibt zwei Bedingungen, die ein Arbeitszeugnis immer erfüllen muss: Es muss wahr und wohlwollend sein. Arbeitgeber müssen ein Zeugnis klar und verständlich formulieren. Ein Angestellter darf in einem Arbeitszeugnis nicht offen kritisiert werden. Stellt ein Arbeitgeber ein ungerechtfertigt schlechtes Arbeitszeugnis aus, darf der Arbeitnehmer eine Berichtigung verlangen. In der Praxis hat dies zu einer Art Geheimcode geführt. Arbeitgeber können damit persönliche Eigenschaften ihrer Arbeitnehmer auch negativ bewerten.
So ist ein „gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft“ ein Hinweis auf einen Arbeitnehmer, der lieber flirtet als arbeitet. Hebt ein Arbeitgeber beispielsweise „die Geselligkeit, die zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug“ bei einem Mitarbeiter hervor, hat dieser wahrscheinlich gerne ein Schnäpschen während der Arbeitszeit genossen. Steht in der Grußformel „wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit“, kann das ein Hinweis sein auf einen Mitarbeiter, der häufig krank ist.
Geheimcodes entschlüsseln
Nur wer den Geheimcode kennt, kann ihn auch verstehen. Gesellig ist eigentlich eine positive Eigenschaft. Die betreffende Person ist kontaktfreudig, kommunikativ, aufgeschlossen und vielleicht spaßig. Das hat zunächst überhaupt nichts mit Alkohol zu tun. Solche Formulierungen führen sehr häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn ein Arbeitnehmer darf sein Zeugnis nicht selbst umschreiben. Es handelt sich dabei um eine Urkunde, die nicht manipuliert werden darf. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und eine fristlose Kündigung.
Was Arbeitnehmer bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun können
Wenn ein Arbeitszeugnis nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt, darf der Mitarbeiter umgehend Austausch oder Nachbesserung fordern. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer ein unterdurchschnittliches oder unvollständiges Arbeitszeugnis nicht akzeptieren muss. Er kann es ablehnen und verlangen, dass der Arbeitgeber ein neues ausstellt.
Formulierungen, die missverstanden werden können oder widersprüchlich sind und Rechtschreibfehler sind ebenso Mängel, die Arbeitnehmer nicht hinnehmen müssen. Mit derartigen Korrekturwüschen dürfen die Betroffenen allerdings nicht länger als 15 Monate warten, sonst verfällt der Anspruch auf Korrektur.
Möglichkeiten des Widerspruchs
Der Arbeitnehmer hat drei Möglichkeiten sich zu seinem Arbeitszeugnis zu äußern.
- Der beste Weg ist, den Chef direkt ansprechen. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen sind die Vorgesetzten nicht sonderlich geübt und ihnen kann ohne es zu wollen ein gravierender Fehler unterlaufen. Ungünstige Formulierungen sind nicht in jedem Fall beabsichtigt. Mit der Bitte um eine Korrektur lässt sich dieses Problem meist sehr einfach aus dem Weg räumen.
- Eine weitere Möglichkeit ist der schriftliche Widerspruch. Dieser Weg ist angebracht, wenn die Korrektur lange auf sich warten lässt oder der Arbeitgeber kein Einsehen hat. Im Schreiben muss die beanstandete Passage genau aufgeführt sein. Im Idealfall hat der Arbeitnehmer schon direkt eine Alternativformulierung parat. So lässt sich das Problem häufig beseitigen.
- Wenn der Arbeitgeber trotz schriftlicher Aufforderung kein neues Zeugnis ausstellt, hat der Arbeitnehmer das Recht eine Zeugnisberichtigungsklage einzureichen. Dafür ist nur drei Wochen nach Erhalt des Arbeitszeugnisses Zeit und, sofern die Durchschnittsnote nicht schlechter als 3 ausfällt, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer.